Jahreswechsel 2024 in Deutschland

Zum Jahreswechsel treten meist neue Regeln, Gesetze oder Steuerregeln in Kraft. Daher die Frage: Was ändert sich im Jahr 2024?

Erhöhungen / Mehrkosten

Gaspreis steigt

Der Gaspreis wird 2024 steigen, da die Mehrwertsteuer wieder von 7 auf 19% erhöht wird.

Strompreis

Die Netzentgelte (für das Stromnetz) steigen 2024. Daher wird der Preis pro kWh für die Anbieter teurer, was oft an den Kunden weitergegeben wird.

CO² Steuer

Die CO² Steuer steigt von 30 auf 40 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf eine Vielzahl von Produkten aus. Teilweise werden die Preise für Produkte daher steigen.

Gastronomie

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie, also in Restaurants und Cafes, steigt wieder von 7 auf 19%. Während der Corona-Zeit wurde diese auf 7% gesenkt.

Was wird besser / günstiger?

Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag (bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen) erhöht sich von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Es werden also für viele Netto ein paar Euro mehr pro Monat verfügbar sein.

Unterhaltshöchstbetrag

Der Unterhaltshöchstbetrag (finanzielle Unterstützung für das Kind, wenn man kein Kindergeld mehr bekommt oder umgekehrt finanzielle Unterstützung vom Kind an Eltern) steigt von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Dieser Betrag kann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

Höhere Verpflegungspauschale

Die Verpflegungspauschale z.B. für Geschäftsreisen innerhalb von Deutschland steigt. Ab 8 Stunden von 14 auf 15 Euro. Bei 24 Stunden Abwesenheit von 28 auf 30 Euro.

Mindestlohn steigt, Minijob Höhe steigt

Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro. Ein Minijob darf daher ab 2024 bis zu 538 Euro verdienen (steigt durch Erhöhung des Mindestlohns).

Bürgergeld

Das Bürgergeld steigt:

  • für Alleinstehende von 502 auf 563 Euro
  • für Partner in Bedarfsgemeinschaften von 451 auf 506 Euro
  • für Kinder und Jugendliche werden je nach Alter 357 Euro (bis 5 Jahre), 390 Euro (6 bis 13 Jahre) oder 471 Euro (14 bis 17 Jahre) gezahlt

Mindestvergütung für Azubis

Die Mindestvergütung für Azubis steigt:

  • im 1. Lehrjahr 649 Euro
  • im 2. Lehrjahr 766 Euro
  • im 3. Lehrjahr 876 Euro
  • im 4. Lehrjahr 909 Euro

Weitere Änderungen

Ab Anfang des Jahres gilt ein Einwegpfand auch auf Milch und Milchmixgetränke, wenn sie in Plastikverpackungen verkauft werden.

Ab Anfang des Jahres (voraussichtlich, Bundestag muss noch zustimmen) gilt: Erst beim Überschreiten von 69.300 Euro kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze (bei höheren Einkommen steigen Krankenkassenbeitrag und die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr) soll auf 5.175 Euro pro Monat erhöht werden.

Es gibt keinen Kinderreisepass mehr. In Zukunft wird ein Pass mit Chip ausgestellt.

Ab 1.2.2024 soll es möglich sein, telefonisch krankgeschrieben werden. Dies ist für Krankheiten mit leichten Symptomen vorgesehen.

Ab dem 1.4.2024 gibt es Elterngeld nur, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 200.000 Euro pro Jahr liegt.

Ab dem 1.7.2024 kann ein Kabelanschluss nicht mehr vom Vermieter vorgeschrieben werden. Dies darf nicht mehr in den Nebenkosten berechnet werden. Mieter können also in Zukunft selbst entscheiden, ob sie einen Kabelanschluss haben wollen.

Ab Juli 2024 müssen in der EU neu zugelassene Fahrzeuge einige Fahrassistentssysteme haben.

Ab dem 28.12.2024 ist USB-C der Ladestandard für neue Geräte.