TarifwechselTarifwechsel (#84150870 | © bluedesign - Fotolia.com)

Jedes Jahr ist Ende November der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung. Kunden sollten unbedingt die eigene Autoversicherung mit den vielen alternativ möglichen Versicherungen vergleichen. Oft sind große Einsparungen möglich.

Worauf sollte bei einem Versicherungswechsel geachtet werden?

Die Kündigung der Autoversicherung ist grundsätzlich zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, daher muss die aktuelle Versicherung bis zum 30.11. gekündigt sein.

Wird man vom Versicherer schriftlich über eine Beitragserhöhung informiert, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Über eine Beitragserhöhung informieren Versicherungen meist über den Versand der Jahresrechnung. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung gilt für einen Monat ein Sonderkündigungsrecht. Daher kann nach einer Beitragserhöhung auch ein Wechsel nach dem 30.11. möglich sein.

Auch nach einem Schadensfalls steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht von einen Monat zu. Allerdings kann erst gekündigt werden, wenn die Verhandlung über die Entschädigung abgeschlossen ist.

Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel

Wenn das bisherige Auto abgemeldet und ein neues Auto angemeldet wird, kann die Autoversicherung frei gewählt werden. Es ist nicht erforderlich, die Versicherung des vorherigen Autos zu übernehmen.

Wie wechsel ich die Autoversicherung?

Vergleichen sie die vielen Autoversicherungen schnell und einfach durch einen Vergleichsrechner. Diese werden von Verivox und Check24 angeboten und sind auf vielen Webseiten eingebunden.

So erhalten sie eine Übersicht vieler Autoversicherungen und können die günstigsten Tarife miteinander vergleichen. Es muss nicht immer der absolut günstigste Tarif sein, prüfen sie die Tarifdetails. Teilweise wird für etwas mehr Geld auch ein besserer Schutz geleistet (z.B. ein erweiterter Wildtierschutz).

Achten sie darauf, ihre Daten genau einzugeben. Nur dann ist ein passender Vergleich möglich.

Wichtig für die Eingabe sind u.a.:

  • Fahrzeugtyp, z.B. über den Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugalter, handelt es sich um ein altes Fahrzeug oder einen Neuwagen.
  • Schadenfreiheitsklasse. Wichtig ist, dass sie die Klassen eingeben, die zu Beginn der Versicherung gelten. Zum 1.1. eines Jahres erhöht sich die Schadenfreiheitsklasse (wenn kein Unfall verursacht wurde). Geben sie daher die neuen Klassen ein.
  • Jährliche Fahrleistung: Geben sie die jährliche Fahrleistung möglichst genau an. Desto höher diese ist, desto teurer wird die Versicherung. Sie dürfen allerdings auch nicht Unterversichert sein, indem sie einfach eine viel zu geringe jährliche Fahrleistung angeben.

Den Vergleich sollten sie im November durchführen. Zu dem Zeitpunkt kämpfen viele Versicherungsunternehmen um Kunden und bieten daher die Autoversicherung besonders günstig an. Die Unterschiede zu Vormonaten beträgt oft 10-15%.

Wenn sie einen passenden Tarif gefunden haben, kann dieser in der Regel direkt Online beantragt werden. Achten sie darauf, ihre aktuelle Versicherung zu kündigen! Verpassen sie die Frist, müssen sie ein weiteres Jahr beim Versicherer bleiben und zu viel bezahlen. Wichtig ist auch, dass die Kündigung dem Versicherer bis zum 30.11. vorliegen muss. Der Poststempel ist nicht entscheiden. Verschicken sie daher frühzeitig die Kündigung und achten sie auf eine Kündigungsbestätigung vor dem 30.11.

Wie hoch ist das Sparpotential?

Das hängt von der Autoversicherung sowie Versicherten ab. Extreme Beispiele sind Sparpotentiale von 850 Euro. Diese kommen zwar vor, sind aber nicht die Regel. Eine Ersparnis von 100 bis 200 Euro ist aber oft realistisch. Es kommt sogar vor, dass Versicherer mitteilen, das leider eine Preiserhöhung nötig ist. Bei einem Vergleich taucht der eigene Versicherer aber plötzlich ganz vorne auf mit einem wesentlich günstigeren Angebot. In dem Fall kann man den Versicherer damit konfrontieren und so vielleicht auch das günstige Angebot erhalten. Oder aber den Versicherer wechseln. Wer so mit seinen Bestandskunden umgeht sollte nicht auch noch durch einen Verbleib belohnt werden.

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